Die umfassende Reform der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie (ETS-RL) hat unter anderem die Überarbeitung der sogenannten Monitoringverordnung (EU) 2018/2066 (MVO) zur Überwachung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen erforderlich gemacht, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2122 erfolgt ist. Betreiber von Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen müssen nun ab 2024 die Pflichten in Bezug auf die Emissionsüberwachung und -berichterstattung sowie die Prüfung der Berichte erfüllen. Parallel kommen für Abfallverbrenner die Pflichten hinzu, die sich ab 2024 aus dem nationalen Emissionshandel (nEHS) ergeben, es trifft sie also eine doppelte Pflicht zur Berichterstattung.
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