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Neue Notfallmaßnahmen umfassen verbindliche Obergrenze für Markterlöse für Strom

Die Energieminister der EU haben sich am 30.9.2022 auf einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise geeinigt (12249/22 INIT). Die zeitlich begrenzten Notfallmaßnahmen sollen die Stromnachfrage senken und die Überschusserlöse des Energiesektors an die Endkunden umverteilen.




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