Die Energieminister der EU haben sich am 30.9.2022 auf einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise geeinigt (12249/22 INIT). Die zeitlich begrenzten Notfallmaßnahmen sollen die Stromnachfrage senken und die Überschusserlöse des Energiesektors an die Endkunden umverteilen.
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Kapitalgesellschaften, die mind. 10 % der Anteile an einer anderen KG halten, werden bei der Besteuerung von Dividenden privilegiert.
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