Betreiber von Biomasse-Heizkraftwerken (BMHKW) und von größeren Biogasanlagen verlieren den EEG-Vergütungsanspruch ab dem 1.1.2022, wenn die ab diesem Zeitpunkt eingesetzte Biomasse nicht nachhaltig erzeugt und zertifiziert ist. Die Regelungen sind zwar noch nicht rechtskräftig erlassen, aufgrund der Notifizierung der betreffenden Verordnung müssen betroffene Anlagenbetreiber aber damit rechnen, dass die Vorgaben „scharf geschaltet“ werden.
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