Bereits seit mehreren Wochen haben politische Entscheidungsträger über eine Verschärfung der Sperrvoraussetzungen wegen Zahlungsverzugs diskutiert. Mit der kürzlich beschlossenen Strompreisbremse (Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen) sind diese Verschärfungen am 24.12.2022 umgehend und ohne Übergangs- oder Einführungsfristen in Kraft getreten.
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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