Bereits seit mehreren Wochen haben politische Entscheidungsträger über eine Verschärfung der Sperrvoraussetzungen wegen Zahlungsverzugs diskutiert. Mit der kürzlich beschlossenen Strompreisbremse (Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen) sind diese Verschärfungen am 24.12.2022 umgehend und ohne Übergangs- oder Einführungsfristen in Kraft getreten.
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Den Stadtwerken kommt die Rolle zu, die VS aufrecht zu erhalten und die Energie- und Klimakrise in der Region zu bewältigen.
Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung der Vereinbarung individueller Netzentgelte veröffentlicht.
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