Bereits seit mehreren Wochen haben politische Entscheidungsträger über eine Verschärfung der Sperrvoraussetzungen wegen Zahlungsverzugs diskutiert. Mit der kürzlich beschlossenen Strompreisbremse (Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen) sind diese Verschärfungen am 24.12.2022 umgehend und ohne Übergangs- oder Einführungsfristen in Kraft getreten.
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Bundesregierung hat im August das Solarpaket I beschlossen, das nunmehr im Bundestag verhandelt wird und zum 1.1.2024 in Kraft treten soll.
Am 21.9.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet.
BFH klärt Anwendbarkeit der Steuerbefreiung des §8b Abs.1 KStG beim unterjährigen Beteiligungserwerb
Kapitalgesellschaften, die mind. 10 % der Anteile an einer anderen KG halten, werden bei der Besteuerung von Dividenden privilegiert.
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