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NATIONALER EMISSIONSHANDEL: FRIST ZUR ERSTELLUNG DES ÜBERWACHUNGSPLANS ENDET AM 31.10.2023

Für Unternehmen, die als Inverkehrbringer von Brennstoffen im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) jährlich zum 31. Juli über ihre Brennstoffemissionen im Vorjahr berichten und zum 30. September eine entsprechende Menge an Emissionszertifikaten abgeben müssen, läuft in Kürze eine weitere wichtige Frist ab: Bis zum 31. Oktober 2023 müssen sie einen Überwachungsplan für die Jahre 2024 bis 2030 erstellen und zur Genehmigung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen (§ 6 Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG, i. V. m. § 3 Emissionsberichterstattungsverordnung 2030, EBeV 2030). Im Überwachungsplan ist die Methodik darzustellen, nach der die Brennstoffemissionen ermittelt werden.




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