„Greenwashing“ beschäftigt nicht nur die EU, sondern auch deutsche Gerichte, und zwar vor dem Hintergrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dabei lassen sich zwei unterschiedliche Rechtsprechungslinien verfolgen: Eine lässt Unternehmen größeren Spielraum, die andere fordert strenge Aufklärungspflichten für Unternehmen. Es geht aber auch um ganz grundsätzliche Fragen, wie die Urteile des LG Mönchengladbach vom 25.2.2022 (Az. 8 0 17/21) und des LG Kleve vom 22.6.2022 (Az. 8 0 44/21) deutlich machen.
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