Im April fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wegweisendes Urteil in Sachen Klimaschutz (Urt. v. 9.4.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz u.a. Schweiz, Rs. 53600/20). Die Entscheidung reiht sich in die Verrechtlichung des klimaschutzpolitischen Diskurses ein, der auch auf nationaler Ebene geführt wird. Obwohl die Gerichte nur wesentliche Elemente des erforderlichen Klimaschutzes formulieren, markieren sie mit ihren Entscheidungen den Pfad zur Klimaneutralität und formulieren dabei für den Gesetzgeber Vorgaben zu Fragen, die genuin ins Parlament gehören.
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