Unternehmen mit Anlagen, die im unionsweiten Vergleich innerhalb ihrer Produktsparte zu den 20 Prozent der Anlagen gehören, die die meisten Treibhausgase pro Einheit ihres erzeugten Produkts ausstoßen, droht künftig eine Kürzung der kostenlos zugeteilten Zertifikate um 20 Prozent. Die Kürzung lässt sich jedoch vermeiden, wenn Unternehmen Klimaneutralitätspläne erstellen und sie bis zum 1.5.2024 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben.
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Es sollte ein großer Schritt nach vorne werden: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“
Betreiber von Anlagen, die der IE-Richtlinie unterfallen, werden künftig verpflichtet, Umweltmanagementsystem einzuführen und zu betreiben.
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