Statt Weihnachtsgaben erreichte die Immobilienwirtschaft eine Hiobsbotschaft: Mit einer Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entfällt die KfW-55 Förderung zum 1.02.2022. Anträge, bis zum 31.01.2022 eingehen werden noch bearbeitet. Das wird Konsequenzen für Neubauten haben.
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Alle ansehenMIETERSTROM UND DIE NEUE GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG IM SOLARPAKET I: NEUE CHANCEN FÜR DEZEN
Bundesregierung hat im August das Solarpaket I beschlossen, das nunmehr im Bundestag verhandelt wird und zum 1.1.2024 in Kraft treten soll.
Am 21.9.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet.
Am 8.9.2023 hat der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz beschlossen.
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