„Grünes Image“ ist nicht nur nettes Beiwerk, sondern bei vielen Verbraucher*innen mittlerweile ein entscheidender Faktor, ob sie sich für oder gegen ein bestimmtes Produkt oder Unternehmen entscheiden. Da das sogenannte Green Marketing also einen echten Wettbewerbsvorteil bietet, verwundert es kaum, dass sich bereits mehrere deutsche Gerichte mit diversen Fragestellungen rund um die (un)lautere Verwendung grüner Statements in der Werbung befassen mussten. Dabei scheint es, als seien die Gerichte in dieser Frage uneins. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf weckt die Hoffnung, ein wenig mehr Licht in das grüne Werbe-Dickicht zu bringen.
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