Am 24.12.2022 sind das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) in Kraft getreten. Für Wärmeversorgungsunternehmen und ihre Kund*innen bringen sie umfangreiche neue Aufgaben mit sich, deren Umsetzung sich bisweilen komplex gestaltet. Nun liegt bereits der „Gesetzentwurf zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Gesetze“ vor, der am 27.3.2023 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung sein wird, zu der der Ausschuss für Klimaschutz und Energie zusammenkommt.
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Am 21.9.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet.
BFH klärt Anwendbarkeit der Steuerbefreiung des §8b Abs.1 KStG beim unterjährigen Beteiligungserwerb
Kapitalgesellschaften, die mind. 10 % der Anteile an einer anderen KG halten, werden bei der Besteuerung von Dividenden privilegiert.
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