Am 1.1.2021 ist die EEG-Novelle in Kraft getreten. Im Rahmen der Innovationsausschreibungen hat sie ein eigenes Segment in Höhe von 50 MW installierte Leistung für sog. „besondere Solaranlagen“ eingeführt, das mittlerweile auf 150 MW erhöht wurde. Das Segment für die besonderen Solaranlagen wird es vorerst allerdings nur im Rahmen der Ausschreibungsrunde am 1.4.2022 geben.
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