Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) soll laut Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) in ihrem Regelungsgehalt erweitert werden. Die Verordnung soll nicht nur mehr Rechtssicherheit und -klarheit schaffen, sondern auch die Einzelfallgerechtigkeit erhöhen.
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Ein strittiger Punkt in der Diskussion um die EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie war das eigentumsrechtliche Unbundling.
Die umfassende Reform der ETS-RL hat unter anderem die Überarbeitung der Monitoringverordnung 2018/2066 zur Überwachung erforderlich gemacht
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