Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zum 1.7.2023 die Anforderungen an Solaranlagen auf wiedervernässten Moorböden festgelegt. Damit kann die im EEG 2023 vorgesehene finanzielle Förderung für Solar-Freiflächenanlagen auf Moorböden, die entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind und mit der Errichtung der Solaranlage dauerhaft wiedervernässt werden, starten. Die Festlegung bestimmt u. a. Anforderungen an die Wiedervernässung der Böden, die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlagen sowie zu erbringende Nachweise.
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