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Gewinnabschöpfung von Erneuerbare-Energien-Anlagen: Das neue Strompreisbremsengesetz

Schon Anfang Oktober hatte die EU beschlossen, dass Mitgliedstaaten Überschusserlöse von Anlagenbetreibern aufgrund der hohen Strompreise abschöpfen müssen. Dabei war u.a. zwingend vorgegeben, dass Erlöse über 180 Euro/MWh und für Vermarktungen im Zeitraum vom 1.12.2022 bis 30.6.2023 abgeschöpft werden. Die detaillierte Ausgestaltung und ggf. auch die Umsetzung schärferer Vorgaben blieb jedoch den Mitgliedstaaten vorbehalten. Am 25.11.2022 hat das Bundeskabinett nun einen entsprechenden, immerhin 157 Seiten starken Gesetzentwurf beschlossen.




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