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Gasmangel kann kartellrechtlichen Spielraum für Kooperationen ausweiten

Kooperationen zwischen Wettbewerbern sind kartellrechtlich risikoreich. Insbesondere bei der Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung oder in der Produktion gibt es aber Spielräume. Dazu existieren umfangreiche Regelwerke (EU-Gruppenfreistellungsverordnungen) und Leitlinien der Wettbewerbsbehörden. Diese haben jedoch nicht verhindern können, dass 2021 ein Teil der Automobilhersteller für ihre Zusammenarbeit bei Abgasreinigungstechnologien hohe Geldbußen zahlen mussten. Jetzt zeigt aber eine aktuelle Kooperation der führenden Zuckerproduzenten in Deutschland, dass es auch anders geht: Am 6.9.2022 hat das Bundeskartellamt zur Abfederung der drohenden Gasmangellage diese Zusammenarbeit zugelassen.




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