Die Gaskunden rechnen damit, ab 1.10.2022 mit zwei neuen Gasumlagen belastet zu werden: mit der Gasbeschaffungsumlage und mit der Gasspeicherumlage. Auf beide Umlagen würde im Einklang mit Art. 78 MwStSystRL die Umsatzsteuer anfallen.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenZur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich die BR Deutschland die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zum Ziel gesetzt.
Gasverteilernetzbetreiber können auf Basis der kommunalen Wärmeplanung einen Fahrplan zur Umstellung der Erdgasinfrastruktur auf Wasserstoff
Am 17.9.2024 findet die Dritte KlimAKonferenz auf dem EUREF-Campus in Berlin statt..
bottom of page
Comments