Die Gaskunden rechnen damit, ab 1.10.2022 mit zwei neuen Gasumlagen belastet zu werden: mit der Gasbeschaffungsumlage und mit der Gasspeicherumlage. Auf beide Umlagen würde im Einklang mit Art. 78 MwStSystRL die Umsatzsteuer anfallen.
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Alle ansehenEs gibt wieder Neues zum Redispatch 2.0, dieses Mal sogar von zwei Seiten.
Der Bundesfinanzhof äußerte sich zum steuerlichen Querverbund und sprach sich gegen die Kettenzusammenfassung aus.
BFH stellt im Urteil klar, dass die Lieferung von Strom durch den Vermieter von Wohnraum grundsätzlich umsatzsteuerbar und -pflichtig ist.
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