Die Gaskunden rechnen damit, ab 1.10.2022 mit zwei neuen Gasumlagen belastet zu werden: mit der Gasbeschaffungsumlage und mit der Gasspeicherumlage. Auf beide Umlagen würde im Einklang mit Art. 78 MwStSystRL die Umsatzsteuer anfallen.
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Alle ansehenDer Freistaat Bayern hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist.
Am 24.12.2022 sind das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) in Kraft getreten.
Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) stellt die Praxis vor einige Auslegungsfragen.
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