Die Gaskunden rechnen damit, ab 1.10.2022 mit zwei neuen Gasumlagen belastet zu werden: mit der Gasbeschaffungsumlage und mit der Gasspeicherumlage. Auf beide Umlagen würde im Einklang mit Art. 78 MwStSystRL die Umsatzsteuer anfallen.
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Am 16.8.2023 hat das Bundeskabinett dem Referentenentwurf des BMWK und des BMWSB zum Wärmeplanungsgesetz (WPG-E) zugestimmt.
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