Ende letzten Jahres hat die österreichische Datenschutzaufsichtsbehörde den Einsatz von Google Analytics wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für unzulässig erklärt. Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNILhat sich dem nun angeschlossen. Es zeichnet sich ein Trend ab, der auch deutsche Webseiten-Betreiber zum Handeln veranlasst.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDie BlnBDI verhängte im Oktober 2019 gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld i. H. v. 14,5 Mio. Euro...
Seit dem 1.5.2023 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 alle Netzbetreiber zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung...
Die BNetzA steht bei wichtigen Entscheidungen als zentrale Infrastrukturbehörde für den Telekommunikationsmarkt regelmäßig im Vordergrund.
bottom of page