Ende letzten Jahres hat die österreichische Datenschutzaufsichtsbehörde den Einsatz von Google Analytics wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für unzulässig erklärt. Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNILhat sich dem nun angeschlossen. Es zeichnet sich ein Trend ab, der auch deutsche Webseiten-Betreiber zum Handeln veranlasst.
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Alle ansehenMit einer neuen Gesetzesinitiative will die BRg die Genehmigungsprozesse zur Verlegung von neuen Glasfaserlinien nach dem TKG beschleunigen.
Die BNetzA hatte über die Höhe der Entgelte für einen offenen Netzzugang zu einem geförderten Telekommunikationsnetz zu entscheiden.
Geltendmachung von Schadensersatz war für unterbliebene Auskunftserteilungen nach der DS-GVO durchaus üblich.
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