Ende letzten Jahres hat die österreichische Datenschutzaufsichtsbehörde den Einsatz von Google Analytics wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für unzulässig erklärt. Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNILhat sich dem nun angeschlossen. Es zeichnet sich ein Trend ab, der auch deutsche Webseiten-Betreiber zum Handeln veranlasst.
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