Ende letzten Jahres hat die österreichische Datenschutzaufsichtsbehörde den Einsatz von Google Analytics wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für unzulässig erklärt. Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNILhat sich dem nun angeschlossen. Es zeichnet sich ein Trend ab, der auch deutsche Webseiten-Betreiber zum Handeln veranlasst.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDie hat Bundesregierung das „Viertes Bürokratieentlastungsgesetz“ im Bundesgesetzblatt verkündet.
Nach dem Bruch der Ampel-Regierungskoalition steht Deutschland früher als gedacht vor einer Neuwahl.
Datenschutz, Datenschutz und noch mehr Datenschutz – die rechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich nehmen kein Ende.
bottom of page
Comments