Am 28.5.2021 hat der Bundesrat der Novelle zum Fondsstandortgesetz (FoStoG) zugestimmt. Wir berichteten bereits im Mai über den Abbau gewerbesteuerlicher Hemmnisse im Bereich der Mieterstromprojekte und der Elektromobilität.
In diesem Zusammenhang fördert der Gesetzgeber neben der urbanen Energiewende auch die Standortkommunen, auf deren Gebiet jene Anlagenbetreiber ihre Energieerzeugungsanlagen betreiben, deren Unternehmenssitz nicht in den gleichen Standortkommunen wie deren Energieerzeugungsanlagen liegen. Weiterlesen
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