Seit dem 5.10.2021 gilt die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte (FFVAV) für alle Wärme- und Kälteversorger. Die FFVAV bringt zudem weitreichende Änderungen an der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) mit sich. Beide wirken sich unmittelbar auf bestehende Versorgungsverhältnisse aus, welche die Versorger beachten müssen.
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