Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission ein weiteres „beihilferechtliches Genehmigungspaket“ geschnürt und gen Deutschland geschickt. Die gute Nachricht: Weitere wichtige Teile des EEG 2021 sind nunmehr beihilferechtlich genehmigt und können endlich angewendet werden. Doch wie so oft an Weihnachten: Nicht immer gibt es alles, was auf dem Wunschzettel stand.
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