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EU-Kommission veröffentlicht neuen ESRS-Entwurf: Omnibus-Paket und EU-Trilog-Beschluss

  • 9. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Mit der Trilog-Einigung zum Omnibus-Paket am 16.12.2025 wurde nach einem Jahr intensiver Verhandlungen Klarheit über den neuen Anwenderkreis der CSRD geschaffen. Die Änderungen betreffen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Taxonomieverordnung (TaxVO) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Künftig gelten die CSRD und die TaxVO nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 450 Mio. Euro. Gleichzeitig soll das Omnibus-Paket die Berichtspflichten deutlich verschlanken und stärker auf wesentliche Risiken ausrichten. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erhielt parallel den Auftrag, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechend anzupassen. Im Dezember 2025 veröffentlichte die EFRAG einen ersten Vorschlag. Die EU-Kommission überarbeitete diesen in den folgenden Monaten und stellte am 6.5.2026 einen neuen Entwurf vor. Dieser geht in einigen Punkten über die EFRAG-Empfehlungen hinaus und eröffnet Unternehmen zusätzlichen Spielraum für eine praxisnahe Berichterstattung.  

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