Kurz vor dem Jahreswechsel hat die EU-Kommission die überarbeiteten Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen (KUEBLL) veröffentlicht. Die KUEBLL befassen sich mit diversen, für den „Green Deal“ relevanten Themen. Ein Teil der KUEBLL (Abschnitt 4.11) widmet sich der Ermäßigung von Stromabgaben für energieintensive Unternehmen.
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Wie Deutschland im Jahr 2045 aussehen soll, wissen wir.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 9.2.2022 dürfte das letzte Wort in der Sache zwar noch nicht gesprochen sein.