Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS), die Beihilfen in Anspruch nehmen wollen, können sich mit Beginn des neuen Jahres nicht mehr darauf berufen, dass eine Patronatserklärung vorliege und es deshalb nicht auf die Einordnung als UiS ankomme. Die Europäische Kommission erkennt die Patronatserklärung offenbar nicht mehr als Sicherungsmittel an. Für das betroffene Unternehmen hat das erhebliche Konsequenzen, denn es stehen nur noch zwei Optionen zur Verfügung: Das Unternehmen kann zunächst auf die sogenannte Verlustübernahmeregelung bzw. die Verlustausgleichsverpflichtung im faktischen GmbH-Konzern zurückgreifen. Alternativ muss es so mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden, dass es nicht mehr die Kriterien für die Einordnung als UiS „reißt“.
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