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ERSCHWERTE SPERRVORAUSSETZUNGEN FÜR ENERGIELIEFERANTEN

Mit Beschluss (BR-Drs. 397/21) vom 25.6.2021 hat der Bundesrat der Anpassung der Strom– und Gasgrundversorgungsverordnungen (Strom-/GasGVV) an unionsrechtliche Vorgaben zugestimmt. Um die Rechte der Verbraucher zu stärken, soll auch § 19 Strom-/GasGVV neu gefasst werden. Die Umsetzung wird insbesondere mit erschwerten Sperrvoraussetzungen für Energielieferanten einhergehen. Weiterlesen

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