In einem Schreiben vom 4.2.2021 des Bundesfinanzministeriums (BMF) erkennt die Finanzverwaltung (teilweise) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) an, nach der auch das Legen eines Wasserhausanschlusses im Verhältnis zum Kunden dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegt. Weiterlesen
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Alle ansehenDer Bundesfinanzhof äußerte sich zum steuerlichen Querverbund und sprach sich gegen die Kettenzusammenfassung aus.
Im Abwasser enthaltenen Restwärme kann als Energiequelle genutzt werden und bietet daher viel Potenzial für die Wärmewende.
Das BMWK will mit dem im Sommer vorgestellten Gesetz "GeoWG-E" den Ausbau von Geothermieanlagen erheblich beschleunigen.
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