Die Finanzverwaltung zieht nach: Ermäßigter Steuersatz für alle Wasserhausanschlüsse
- janinejobst
- 9. März 2021
- 1 Min. Lesezeit
In einem Schreiben vom 4.2.2021 des Bundesfinanzministeriums (BMF) erkennt die Finanzverwaltung (teilweise) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) an, nach der auch das Legen eines Wasserhausanschlusses im Verhältnis zum Kunden dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegt. Weiterlesen
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