In einem Schreiben vom 4.2.2021 des Bundesfinanzministeriums (BMF) erkennt die Finanzverwaltung (teilweise) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) an, nach der auch das Legen eines Wasserhausanschlusses im Verhältnis zum Kunden dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegt. Weiterlesen
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Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Verordnung 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise angenommen.
Die endgültige Einführung des § 2b UStG soll wohl noch einmal verschoben werden, und zwar auf den 1.1.2025.
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