In einem Schreiben vom 4.2.2021 des Bundesfinanzministeriums (BMF) erkennt die Finanzverwaltung (teilweise) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) an, nach der auch das Legen eines Wasserhausanschlusses im Verhältnis zum Kunden dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegt. Weiterlesen
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Alle ansehenAktuell sehen sich viele Wasserversorger mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert.
Gewinnausschüttungen von Ltd., deren Anteile in Höhe von mind. 10% von einer anderen Ltd. gehalten werden, bleiben zu 95% steuerfrei.
Der European Sustainability Reporting Standard E3 fokussiert Wasser- und Meeresressourcen, insbesondere in Hinblick auf deren Verbrauch.
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