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Energiepreisbremsen: Finale Selbsterklärung entscheidend für Entlastung

  • janinejobst
  • 14. März
  • 1 Min. Lesezeit

Infolge der Energiekrise sind die Energiepreise in den Jahren 2022 und 2023 enorm gestiegen. Mit den sogenannten Energiepreisbremsen entlastete der Bund die Verbraucher von besonders hohen Preisen. Viele Unternehmen haben daher gesetzliche Entlastungsansprüche für ihre Energielieferungen. Der Entlastungszeitraum von Januar bis Dezember 2023 ist bereits seit über einem Jahr abgelaufen. Dennoch sind die Lieferanten und Unternehmen bis heute damit beschäftigt, die Energiepreisbremsen abzuwickeln. Dabei stellen sich verschiedene rechtliche Fragen. Wirtschaftlich relevant ist insbesondere die Frage, ob Lieferanten Unternehmen noch offene Entlastungsbeträge gewähren können, obwohl der Entlastungszeitraum bereits abgelaufen ist.

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