Mit Urteil (Rs. C- 282/22) vom 20.4.2023 hat der EuGH endlich für Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Einordnung des E-Charging gesorgt. Das gilt zumindest für das Zwei-Personen-Verhältnis, wenn also kein Elektromobilitäts-Provider (nachfolgend „EMP“) zwischengeschaltet ist.
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Alle ansehenDie Elektromobilität ist aus juristischer Sicht eine Querschnittsmaterie.
Die Novellierung der Preisangabenverordnung (PAngV) wurde bereits im Herbst 2021 diskutiert (wir berichteten) und am 3.11.2021 beschlossen.
Seit dem 1.1.2022 sind Betreiber von Ladepunkten berechtigt, sich am THG-Quotenhandel zu beteiligen.
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