Bieten Sie Verbraucher*innen die Möglichkeit einfach und schnell Verträge über die Website Ihres Unternehmens abzuschließen? Wenn ja, muss eine Kündigung mit dem sogenannten Kündigungsbutton möglich sein – und zwar ohne zu große Hürden für Verbraucher*innen, stellt das LG Köln klar.
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Der Gesetzgeber möchte weiter Bürokratie abbauen und Unternehmen entlasten.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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