Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) verhängte im Oktober 2019 gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld gemäß Art. 83 DS-GVO i. H. v. 14,5 Mio. Euro wegen Verstößen gegen die DS-GVO. Mittlerweile befasst sich der EuGH mit der Sache, in der der Generalanwalt vor kurzem Schlussanträge veröffentlicht hat. Sollte das Gericht ihnen folgen, hätte das weitreichende Folgen.
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