Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) verhängte im Oktober 2019 gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld gemäß Art. 83 DS-GVO i. H. v. 14,5 Mio. Euro wegen Verstößen gegen die DS-GVO. Mittlerweile befasst sich der EuGH mit der Sache, in der der Generalanwalt vor kurzem Schlussanträge veröffentlicht hat. Sollte das Gericht ihnen folgen, hätte das weitreichende Folgen.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenSeit dem 1.5.2023 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 alle Netzbetreiber zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung...
Die BNetzA steht bei wichtigen Entscheidungen als zentrale Infrastrukturbehörde für den Telekommunikationsmarkt regelmäßig im Vordergrund.
Werbeanrufe sind nicht beliebt, aber sie gelten als effektives Mittel des Direktmarketings, das nachweislich wirkt.
bottom of page