Mit gleich zwei Beschlüssen sorgt das Verwaltungsgericht Köln für Aufmerksamkeit: Zum einen hat es die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über Glasfaser-Zugangsentgelte in Fördergebieten für rechtswidrig erklärt und zum anderen die Telekom dazu verpflichtet, sofort Zugang zu ihren Kabelkanalanlagen zu gewähren.
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Die einen wollen es gern, die anderen sind partout dagegen: das Erdkabel bei Höchstspannungstrassen.
Die SPD, Grüne und CDU/CSU haben sich der Bundestagswahl auf noch ein Gesetzespaket im Energiewirtschaftsrecht geeinigt.
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