Am 21.5.2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) beschlossen. Das neue Gesetz sieht insbesondere eine deutliche Verschärfung der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vor. Ab 2022 müssen Unternehmer deshalb nicht nur bei einem Wegzug in ein Drittland, sondern auch bei einem Wegzug innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit erheblichen Liquiditätsbelastungen rechnen.
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