Am 21.5.2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) beschlossen. Das neue Gesetz sieht insbesondere eine deutliche Verschärfung der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vor. Ab 2022 müssen Unternehmer deshalb nicht nur bei einem Wegzug in ein Drittland, sondern auch bei einem Wegzug innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit erheblichen Liquiditätsbelastungen rechnen.
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Alle ansehenDie neue Bundesregierung hat – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – alle Hände voll zu tun, um die Klimaziele doch noch zu erreichen
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 enthält umsatz- und ertragssteuerliche Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Verordnung 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise angenommen.
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