Am 21.5.2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) beschlossen. Das neue Gesetz sieht insbesondere eine deutliche Verschärfung der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vor. Ab 2022 müssen Unternehmer deshalb nicht nur bei einem Wegzug in ein Drittland, sondern auch bei einem Wegzug innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit erheblichen Liquiditätsbelastungen rechnen.
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Alle ansehenDAC7-Umsetzungsgesetz vom 20.12.22 normiert im Zusammenhang mit Steuerlichen Außenprüfung Änderungen zur Modernisierung und Beschleunigung.
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
Der Freistaat Bayern hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist.
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