Die Europäische Union hat im Januar 2023 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet und damit die Grundlage für eine umfassende und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Die Mitgliedsstaaten mussten die CSRD daraufhin innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen. Dazu hat das Bundeskabinett am 24.Juli 2024 einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem die CSRD in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Somit sind große Kapitalgesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Lageberichte zu integrieren.
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