In Deutschland werden jährlich rund 7 bis 8 Milliarden Kubikmeter Abwasser in circa 9.000 Abwasserbehandlungsanlagen behandelt (BDEW, Amtliche Abwasserdaten 2019). Am 01.01.2025 sind nun mit der neuen Kommunalabwasserrichtlinie (EU (RL) 2024/3019 – KARL) Regelungen in Kraft getreten, die insbesondere neue Anforderungen an die Abwasserbehandlung und an das Energiemanagement von Abwasserbehandlungsanlagen stellen. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht, für die die Mitgliedstaaten bis grundsätzlich zum 31. Juli 2027 Zeit haben (Art. 22 KARL), kommen viele neue Pflichten und finanzielle Herausforderungen auf Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen zu. Es bleibt aber zunächst abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie umsetzt. Zwar ist das Ziel der Richtlinie gem. Art. 288 Abs. 3 AEUV verbindlich. Dies gilt jedoch nicht für die zu ergreifenden Mittel.
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