Der Regierungsentwurf des Energie-Umlagen-Gesetzes (EnuG) ändert die Vorgaben für die Umlagebegrenzung nach der Besonderen Ausgleichsregelung nur an wenigen Stellen. Damit zeichnet sich schon jetzt recht deutlich ab, wohin in Zukunft die Reise gehen wird. „In Zukunft“ meint dabei diejenigen Anträge, die ab 2023 gestellt werden. Denn die neuen Vorgaben werden aller Voraussicht nach erst zum 1.1.2023 in Kraft treten.
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Alle ansehenMIETERSTROM UND DIE NEUE GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG IM SOLARPAKET I: NEUE CHANCEN FÜR DEZEN
Bundesregierung hat im August das Solarpaket I beschlossen, das nunmehr im Bundestag verhandelt wird und zum 1.1.2024 in Kraft treten soll.
Am 21.9.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet.
Am 8.9.2023 hat der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz beschlossen.
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