Der Regierungsentwurf des Energie-Umlagen-Gesetzes (EnuG) ändert die Vorgaben für die Umlagebegrenzung nach der Besonderen Ausgleichsregelung nur an wenigen Stellen. Damit zeichnet sich schon jetzt recht deutlich ab, wohin in Zukunft die Reise gehen wird. „In Zukunft“ meint dabei diejenigen Anträge, die ab 2023 gestellt werden. Denn die neuen Vorgaben werden aller Voraussicht nach erst zum 1.1.2023 in Kraft treten.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAm 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt.
Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staa
Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht.
bottom of page