Gerade einmal neun Monate ist es her, seit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Klimabeschluss vom 24.3.2021 mehreren Verfassungsbeschwerden (Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20) gegen das Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG) teilweise stattgab. Nun sind weitere Verfassungsbeschwerden wegen nicht ausreichender Klimaschutzgesetzgebung erhoben worden.
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