Mit Urteil vom 29.8.2024 (Az.: V R 43/21), veröffentlicht am 21.11.2024, äußerte sich der Bundesfinanzhof (BFH) erneut zum steuerlichen Querverbund und sprach sich gegen die Kettenzusammenfassung aus. Dies ist eine bittere Entscheidung für Kommunen und Stadtwerke. Welche Auswirkungen sind nun für bestehende Querverbünde und geplante Schwimmbadprojekte tatsächlich zu erwarten?
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Der EuGH hat entschieden, dass die allgemeine Kundenanlage nicht mit europ. Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarkrichtlinie vereinbart ist.
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