Ab dem 1.1.2024 müssen Stromnetzbetreiber in Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung unternehmen: Die Beauftragung des Netzanschlusses müssen sie dann vollständig digital auf ihrer Website anbieten. Dies gilt zwingend und ausnahmslos für alle Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung. Die digitale und einheitliche Abwicklung von Netzanschlussbegehren soll zu einer erheblichen Effizienzsteigerung führen und die Stadtwerke bei bestehendem Fachkräftemangel dabei unterstützen, dem erhöhten Aufkommen an Netzanschlussbegehren im Zuge der Energiewende gewachsen zu sein. Die Erfahrung zeigt, je größer der Digitalisierungsgrad, desto schneller die Bearbeitung von Netzanschlussbegehren.
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Alle ansehenEs sollte ein großer Schritt nach vorne werden: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“
Der Gesetzgeber möchte weiter Bürokratie abbauen und Unternehmen entlasten.
Das Bundesverfassungsgericht hat über die verfassungsmäßige Zulässigkeit von Gewinnabschöpfung nach dem StromPBG entschieden.
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