Ab dem 1.1.2024 müssen Stromnetzbetreiber in Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung unternehmen: Die Beauftragung des Netzanschlusses müssen sie dann vollständig digital auf ihrer Website anbieten. Dies gilt zwingend und ausnahmslos für alle Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung. Die digitale und einheitliche Abwicklung von Netzanschlussbegehren soll zu einer erheblichen Effizienzsteigerung führen und die Stadtwerke bei bestehendem Fachkräftemangel dabei unterstützen, dem erhöhten Aufkommen an Netzanschlussbegehren im Zuge der Energiewende gewachsen zu sein. Die Erfahrung zeigt, je größer der Digitalisierungsgrad, desto schneller die Bearbeitung von Netzanschlussbegehren.
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Die Bundesregierung fördert 73 „Modellprojekte Smart Cities“ („MPSC“), um die Digitalisierung in der Städteentwicklung zu stärken.
Die Verordnung NELEV regelt wie Anlagenbetreiber technische Anforderungen an Stromerzeugungsanlagen ggü dem Netzbetreiber nachweisen müssen.
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