Die Verwendung intelligenter Messsysteme (iMS) und ihr Leistungsumfang wachsen. So kann auch der Messstellenbetreiber (MSB) nach und nach ein größeres Leistungsspektrum anbieten. Dies betrifft zum Beispiel die Übermittlung von Netzzustandsdaten und die Steuerung von Anlagen und Verbrauchseinrichtungen mittels iMS. Die Beschlusskammer 6 der BNetzA hat nun das Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messystemen (Universalbestellprozess) eröffnet, in dem im Wesentlichen weitere Änderungen an den Festlegungen der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und der Wechselprozesse im Messwesen (WiM) konsultiert werden. Die konsultierten Änderungen sollen zum 1.10.2023 umgesetzt werden.
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