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Der Solidaritätsbeitrag auf Überschussgewinne der Energieunternehmen: Es wird konkret

Am 6.10.2022 haben die EU-Mitgliedstaaten eine Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise förmlich angenommen (wir berichteten hier und hier). Sie beinhaltet insbesondere die verbindliche Obergrenze für Markterlöse für die Erzeugung von Strom sowie einen Solidaritätsbeitrag auf Überschussgewinne der im Erdöl-, Gas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Energieunternehmen. Die EU-Verordnung hat unmittelbare Geltung, lässt den Mitgliedstaaten bei der konkreten Ausgestaltung jedoch bestimmte Spielräume. Die Bundesregierung hat nun die Gesetzesentwürfe zur Umsetzung dieser Maßnahmen auf nationaler Ebene vorgelegt.




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