Seit dem 1.1.2024 müssen Netzbetreiber Vertragsabschlüsse online anbieten. Daraus folgt, dass die Netzbetreiber zwangsläufig auch sämtliche gesetzliche Pflichten berücksichtigen müssen, die der elektronische Geschäftsverkehr (§§ 312i ff. BGB) mit sich bringt – so müssen sie einen Kündigungsbutton bereitstellen. Diese rechtskonforme Umsetzung hält allerdings einige Fallstricke bereit, wie jüngste Gerichtsentscheidungen zeigen.
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