Mit den Novellierungen des EnWG, des EEG und der Einführung des EnFG hat sich der Rechtsrahmen für Stromspeicher wieder geändert. Das betrifft u.a. die Definition von Speichern, die Vorgaben für den Betrieb von Speichern durch Netzbetreiber und die Privilegierungen bei Entgelten, Abgaben und Umlagen.
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Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) stellt die Praxis vor einige Auslegungsfragen.
Gesetzliche Regelungen führen dazu, dass Vermietende häufiger als Bindeglied zwischen Energielieferanten und den Mietenden fungieren.
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