Mit den Novellierungen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat sich der Rechtsrahmen für Stromspeicher nochmals geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem die Definition von Speichern, die Vorgaben für den Betrieb von Speichern durch Netzbetreiber, weitere Privilegierungen bei Umlagen und die „zentrale“ Entlastungsvorschrift im EEG 2021. Durch sie ergibt sich jedoch auch eine Vielzahl von Fragen, die noch zu klären sind.
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