Dauerdefizitäre Verpachtungs-BgA: Kommunale Betriebe müssen ihre Strukturen neu denken
- janinejobst
- 21. Apr. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Erzielt ein Unternehmen fortlaufend Verluste, gilt es als dauerdefizitär. Darunter fallen im kommunalen Bereich vor allem Schwimmbäder und Einrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Verpachtung dieser dauerdefizitären Einrichtungen (Verpachtungs-BgA) wird künftig zum Auslaufmodell. Es drohen Steuernachteile, die insbesondere den Schwimmbadbetrieb nochmals verteuern.
Comments