Erzielt ein Unternehmen fortlaufend Verluste, gilt es als dauerdefizitär. Darunter fallen im kommunalen Bereich vor allem Schwimmbäder und Einrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Verpachtung dieser dauerdefizitären Einrichtungen (Verpachtungs-BgA) wird künftig zum Auslaufmodell. Es drohen Steuernachteile, die insbesondere den Schwimmbadbetrieb nochmals verteuern.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenSeit dem 1.Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.
Es sollte ein großer Schritt nach vorne werden: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“
Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses von kommunalen Unternehmen: Gesetzesänderung in Bayern
Der Bayerische Landtag hat wichtige Änderungen für kommunale Unternehmen in Bayern beschlossen, die am 17.12.24 in Kraft treten werden.
bottom of page
Comments