Erzielt ein Unternehmen fortlaufend Verluste, gilt es als dauerdefizitär. Darunter fallen im kommunalen Bereich vor allem Schwimmbäder und Einrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Verpachtung dieser dauerdefizitären Einrichtungen (Verpachtungs-BgA) wird künftig zum Auslaufmodell. Es drohen Steuernachteile, die insbesondere den Schwimmbadbetrieb nochmals verteuern.
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Alle ansehenDAC7-Umsetzungsgesetz vom 20.12.22 normiert im Zusammenhang mit Steuerlichen Außenprüfung Änderungen zur Modernisierung und Beschleunigung.
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
Der Freistaat Bayern hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist.
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