Der Gesetzgeber möchte weiter Bürokratie abbauen und Unternehmen entlasten. Dafür hat er das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet, das zum 01.01.2025 in Kraft getreten ist und insgesamt 72 Gesetze und Verordnungen ändert. Dies betrifft unter anderem das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Nachweisgesetz und das Arbeitszeitgesetz. Hierdurch sollen u.a. Digitalisierungsvorhaben vorangetrieben und Formerleichterungen geschaffen werden.
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Betreiber von Anlagen, die der IE-Richtlinie unterfallen, werden künftig verpflichtet, Umweltmanagementsystem einzuführen und zu betreiben.
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