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Das Osterpaket Teil 4: Strengere Kontrolle der Fernwärmepreise geplant

Die Bundesregierung plant, Fernwärme in den Anwendungsbereich des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufzunehmen. Mit dieser Beweislastumkehr würden Fernwärmeversorger der verschärften Preismissbrauchsaufsicht unterliegen.

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