Die Bundesregierung plant, Fernwärme in den Anwendungsbereich des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufzunehmen. Mit dieser Beweislastumkehr würden Fernwärmeversorger der verschärften Preismissbrauchsaufsicht unterliegen.
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Alle ansehenAm 30.11.2022 veröffentlichten die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihren zehnten gemeinsamen Monitoringbericht.
Das Inverkehrbringen von Brennstoffen nach dem BEHG wird seit dem Jahr 2021 mit einer CO2-Abgabe belastet.
Im Frühjahr 2022 hat das Bundeskartellamt (BKartA) eine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel eingeleitet.
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