Im Rahmen des Osterpakets ändert der Gesetz- und Verordnungsgeber die einschlägigen Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung im EnWG und in den Grundversorgungsverordnungen in wesentlichen Punkten. Ausgangspunkt für die Änderungen im Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung waren die Preisentwicklungen auf den Strom- und Gasmärkten und der ungeplante, hohe Kundenzuwachs in der Grund- und Ersatzversorgung unter anderem durch die sog. „Lieferstopps“ einiger Energielieferanten. Weiterlesen
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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