Am 2.7.2023 ist das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten, das europäische Vorgaben umsetzt. Gegenüber dem „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) von 2019 erweitert es den Schutz von Hinweisgeber*innen vor negativen Konsequenzen und Repressalien ihrer Arbeitgeber, wenn sie Informationen über Rechtsverstöße aus ihrem beruflichen Umfeld weitergeben.
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