Am 1.5.2024 ist die neue Gas-Wärme/Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) in Kraft getreten. Der Bundestag hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung am 12.4.2024 zugestimmt. Gemeinsam mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz, das bereits Anfang 2023 in Kraft getreten war, stehen damit die zentralen Rechtsgrundlagen für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas/ Wasserstoff und Wärme/ Kälte fest. Die Schaffung der Verordnung war dringend notwendig, denn Art. 19 Abs. 2 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sah bereits zum 30.6.2021 eine Pflicht zur Schaffung dieser Register vor. Zuständig für die Errichtung und später den Betrieb des neuen Registers ist das Umweltbundesamt (UBA).
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